Die Fraktion KVneu gestalten wird im Rahmen einer außerordentlichen Vertreterversammlung einen Antrag zur geplanten Notfallversorgung stellen:
„Die von der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft erarbeiteten und mit dem Bundesministerium für Gesundheit und der Bundesregierung konsentierten Eckpunkte zur Änderungen der Notfallversorgung sind ein schwerwiegender Eingriff in die vertragsärztliche Selbstverwaltung. Sollten diese vorgesehenen Änderungen in den gegenwärtig laufenden Beratungen zum Krankenhausstrukturgesetz in der Gesetzgebung Berücksichtigung finden, sind grundsätzliche Entscheidungen für die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen in ihrer Funktion als Körperschaft zu erwägen, die gemäß § 8 Absatz 2 der Satzung der KVN der Verantwortlichkeit der Vertreterversammlung unterliegen“
schreibt die Fraktion KV neu gestalten (ägnw eg und Hartmannbund Niedersachsen) an den Vorsitzenden der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen.
Unterschrieben wurde der Antrag von den Delegierten B.-M. Altevogt, A. Brunngraber, T. Brunnée, U. Burmeister, S. Drumm, G. Fahl, H. Franz, R. Lübbe, E. Rühle-Klingenstein, G. Schimansky, K. Schneider-Grabenschröer und J. Schweitzer.
Die Fraktionsgemeinschaft „KVNeu-gestalten“ fordert die Landtags- und Bundestagsabgeordneten des Flächenstaates Niedersachsen auf, das langjährigen Bemühen der ärztlichen Selbstverwaltungsorgane in Niedersachsen für die medizinische Versorgung der Bevölkerung anzuerkennen und Sorge dafür zu tragen, das dieses Bemühen seitens der Bundesregierung nicht weiter konterkariert wird.