Es besteht die Möglichkeit, Arbeitssicherheit in „Eigenregie“ als sogenanntes Unternehmermodell durchzuführen oder einen externen, spezialisierten Dienstleister, der diese Aufgabe übernimmt, zu beauftragen.
Beim Unternehmermodell kann der Praxisinhaber oder ein benannter Mitarbeiter/Mitarbeiterin diese Aufgabe übernehmen. Voraussetzung ist die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung, in der das Thema Arbeitsschutzbetreuung vermittelt wird.
Unser Kooperationspartner in Sachen Arbeitssicherheit und Geräteprüfung, die Fa MBS bietet gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft BGW Unternehmerseminare gemäß DGUV Vorschrift 2 an.
Nähere Informationen finden Sie in der Rubrik „Veranstaltungen“